Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1 Alle Kauf- und Mietverträge im weitesten Sinne, einschließlich aller Verträge und Vertragsbestimmungen, die auf eine Eigentumsübertragung gerichtet sind, unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegebenenfalls entsprechend auch für alle Wartungsinstallations- und Reparaturarbeiten und andere Dienstleistungen (und darauf gerichteten Verträge und Vertragsbestimmungen) im weitesten Sinne, einschließlich der Aufsicht über solche Arbeiten (und über Personen, die sie verrichten).
1.3 Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Käufer und Verkäufer sie schriftlich vereinbart haben, und dann ausschließlich für den Vertrag, zu dem sie vereinbart wurden; im Übrigen bleiben die nachfolgenden Bedingungen wirksam.
1.4 Soweit anwendbar, müssen in diesen Verkaufsbedingungen unter dem verwendeten Begriff Produkte auch gelieferte Anlagen, Geräte, Teile, Zubehöre und Werkzeuge sowie damit zusammenhängende Waren und andere Produkte im weitesten Sinne verstanden werden.

 

2. ANGEBOTE

2.1 Alle unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Alle unsere Angebote und Preisangaben beruhen auf der Annahme, dass wir den betreffenden Auftrag unter normalen Umständen und während der üblichen Arbeitszeit ausführen können. Ein Vertrag kommt nur zustande, falls und soweit wir einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich annehmen oder wir einen Auftrag ausführen. Als Datum des Zustandekommens des Vertrags gilt der Tag, an dem unsere schriftliche Auftragsbestätigung versendet wird, beziehungsweise der erste Tag der tatsächlichen Ausführung des Auftrags durch uns.

2.2 Wenn keine vorherige schriftliche Annahme einer Bestellung erfolgt ist, etwa bei Verkauf aus Lagerbestand, kommt der Kaufvertrag dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Bitte des Käufers um eine Lieferung vollständig oder teilweise erfüllt oder der Verkäufer einem Käufer, der um eine Lieferung gebeten hat, eine Rechnung zusendet.

2.3 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler oder Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder anderen Spezifikationen in Preislisten oder Werbematerial oder bei Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, es sei denn, sie haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Kapazität oder die korrekte Funktionsweise der Produkte.

2.4 Vom Verkäufer bereitgestellte Abbildungen, Zeichnungen und Ähnliches bleiben sein Eigentum und dürfen ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht kopiert, vervielfältigt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

2.5 Wenn ein Auftrag nicht erteilt wird, behält Van den Borne B.V. sich das Recht vor, die entstandenen Entwurfs-, Zeichen-, Kalkulations- und/oder Vorführungskosten oder einen Teil davon nach Rücksprache mit dem Antragsteller im Rahmen des Üblichen und Angemessenen in Rechnung zu stellen.

 

3. REKLAMATIONEN

3.1 Reklamationen über gelieferte Gebrauchtware werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, vom Verkäufer nicht bearbeitet und der Verkäufer übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung, gleich in welcher Hinsicht. Die Absätze 2 und 3 dieses Artikels beziehen sich daher ausschließlich auf Neuware.

3.2 Unbeschadet Artikel 6 ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Reklamationen zu bearbeiten, die ihm nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum seiner Rechnung oder innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware oder, falls der Käufer den Mangel vernünftigerweise erst später entdecken konnte, innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich vorgelegt wurden.

3.3 Eine Reklamation über gelieferte Ware berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich zu einem früheren Zeitpunkt gelieferter Ware oder noch zu liefernder Ware, auch nicht, wenn diese Ware zur Ausführung desselben Vertrags geliefert wurde oder werden soll.

 

4. PRÜFUNG

4.1 Wenn vereinbart wurde, dass der Käufer die Ware beim Verkäufer, beim Käufer oder an einem anderen Ort prüft oder kontrolliert oder prüfen oder kontrollieren lässt, und er von diesem Recht nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass er dazu Gelegenheit hat, oder ihm dazu faktisch Gelegenheit gegeben wurde, Gebrauch gemacht hat, gilt die Ware als vom Käufer endgültig und bedingungslos angenommen.

4.2 Die Kosten der Prüfung oder Kontrolle trägt der Käufer.

 

5. MONTAGE UND INBETRIEBSETZUNG

5.1 In den Verkaufspreisen sind die Kosten für Montage und Inbetriebsetzung nicht enthalten.

5.2 Falls sich der Verkäufer zu Montage und Inbetriebsetzung der verkauften und gelieferten Produkte verpflichtet hat, haftet er nur dann hinsichtlich der Funktionsweise dieser Produkte, wenn:

A Montage und Inbetriebsetzung seinen Anweisungen entsprechend erfolgen, wobei er das Recht hat, einen Mechaniker mit der Leitung der Arbeiten zu betrauen. Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft, Verpflegung u. Ä. des Mechanikers trägt der Käufer.

B die Umstände (im weitesten Sinne) an dem Ort, an dem die Montage und Inbetriebsetzung erfolgen sollen, keinen störenden Einfluss ausüben und Fundamente, Mauern, Wände u. Ä., auf und/oder an denen die Produkte aufgestellt oder angebracht werden sollen, vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß angebracht, ausgeführt und/oder präpariert wurden. Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten geht auf Rechnung des Käufers. Ferner ist der Käufer verpflichtet, auf seine Rechnung angemessene Mitwirkung in Form von Arbeit und Hilfsmaterialien zu leisten.

5.3 Falls der Mechaniker aufgrund von Umständen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, die Montage und Inbetriebsetzung nicht regelmäßig fortsetzen kann, trägt der Käufer die daraus entstehenden Kosten.

5.4 Artikel 6 findet entsprechende Anwendung.

 

6. GARANTIE UND HAFTUNG

6.1 Der Verkäufer gewährt Garantie auf gelieferte neue Produkte während eines Jahres nach Lieferung oder Versand, das heißt, dass er alle Teile, an denen in diesem Zeitraum aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Konstruktion ein Mangel entsteht, kostenlos repariert oder austauscht (nach Wahl des Verkäufers), vorausgesetzt, der Mangel wird ihm unverzüglich nach seiner Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der in Artikel 3 genannten Fristen schriftlich angezeigt und das betreffende Teil wird dem Verkäufer auf dessen Wunsch frachtfrei zugesandt. Die Garantiezeit verkürzt sich, wenn die Produkte mehr als 40 Stunden pro Woche in Betrieb sind.

6.2 Die oben genannte Garantie in Bezug auf Reparatur oder kostenlose Lieferung eines Austauschteils umfasst nicht etwaige gesetzliche Abgaben für das kostenlos bereitzustellende Teil sowie Einfuhrzölle und Umsatzsteuer; diese sind vom Käufer zu tragen. Wenn zum Austausch oder zur Reparatur des defekten Teils der Einsatz eines Mechanikers erforderlich ist, werden dafür die üblichen Kosten in Rechnung gestellt.

6.3 In dem Falle, dass der Käufer in der Garantiezeit Reparaturen oder Änderungen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers vornimmt oder vornehmen lässt oder seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, erlischt augenblicklich die Garantieverpflichtung des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund einer nicht, noch nicht oder nicht vollständig erfolgten Erfüllung der Garantieverpflichtung des Verkäufers eine Zahlung zu verweigern.

6.4 Die Garantie gilt anstelle jeglicher anderen Haftung wegen Nichterfüllung, nicht ordnungsgemäßer Erfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung durch den Verkäufer; eine solche Haftung wird daher ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung wegen Nichterfüllung der Garantieverpflichtungen beschränkt sich ferner auf die Kosten für Reparatur oder Austausch durch Dritte; diese sind vom Käufer jedoch nicht in die Wege zu leiten, bevor der Käufer den Verkäufer ausdrücklich in Verzug gesetzt und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Garantieverpflichtungen gesetzt hat.

6.5 Unbeschadet des obigen Absatzes 4 haftet der Verkäufer in keinem Fall für indirekte Schäden, etwa aufgrund von Betriebsstillstand, Verzögerungen, Störungen oder anderen Betriebsschäden, gleich aus welchem Grund und welcher Art, sowie für direkte oder indirekte Schäden, die an oder durch beziehungsweise durch Funktionsweise, Nichtfunktionieren oder Funktionsstörung der von ihm gelieferten oder bearbeiteten Ware oder durch diesbezüglich bei ihm beschäftigte Mitarbeiter direkt oder indirekt an Gütern oder Personen, gleichgültig welchen, entstehen.

6.6 Unbeschadet der obigen Absätze 4 und 5 beschränkt sich jegliche Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Grund, einschließlich der Haftung aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, in jedem Fall auf höchstens den Betrag des Kaufpreises des betreffenden einzelnen Gegenstands, der vom Käufer bereits vereinbarungsgemäß bezahlt wurde.

6.7 Die Beschränkung der Haftung des Verkäufers gemäß den Absätzen 5 und 6 gilt ebenfalls im Falle von Vereinbarungen Dritter mit dem Verkäufer aufgrund oder im Zusammenhang mit der (nicht rechtzeitigen, mangelhaften oder inkorrekten) Lieferung oder Funktionsweise einer Ware. Der Käufer befreit den Verkäufer von jeglicher weiteren Haftung gegenüber Dritten.

6.8 Bei der Lieferung von Produkten stellt der Verkäufer dem Käufer, soweit dazu die Notwendigkeit und/oder Verpflichtung besteht, Anweisungen, Vorschriften und/oder Gebrauchsanweisungen in Bezug auf deren Gebrauch und die Zwecke, zu denen sie verwendet werden können, bereit; der Käufer ist verplichtet, diese einzuhalten. Der Verkäufer kann, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Mitteilungen des Käufers, davon ausgehen, dass der Käufer und seine Mitarbeiter oder die Personen, die der Käufer direkt oder indirekt bei oder mit dem Produkt arbeiten oder sich aufhalten lässt – im weitesten Sinne –, die Sprache, in der diese Anweisungen oder Vorschriften verfasst sind, ausreichend beherrschen, um Kenntnis von ihnen zu nehmen und entsprechend zu handeln, vorausgesetzt, diese Sprache ist Niederländisch. Der Verkäufer ist bereit, diese Anweisungen und Vorschriften nach entprechender schriftlicher Mitteilung in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen, soweit dies möglich ist. Der Käufer trägt die dafür anfallenden Kosten.

 

7. ÄNDERUNGEN

Die Änderung oder Auflösung eines Kaufvertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Wenn der Käufer einen geschlossenen Vertrag ändern oder auflösen möchte, ist er verpflichtet, dem Verkäufer alle Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, und alle Kosten, die aus der Änderung oder Auflösung entstehen, zu ersetzen.

 

8. TRANSPORTBEDINGUNGEN

8.1 Der Transport aller Waren, auch solcher, die franko verkauft wurden, erfolgt auf Gefahr des Käufers. Gegenüber Dritten eingegangene Verbindlichkeiten ändern daran nichts und es wird angenommen, dass sie im Interesse und auf Rechnung des Käufers akzeptiert wurden.

8.2 Der Verkäufer ist berechtigt, fertige Waren, die durch Ursachen, die außerhalb seines Willens liegen, nicht zum Zielort transportiert werden können, auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern oder lagern zu lassen und Zahlung zu verlangen, als wäre die Lieferung erfolgt.

8.3 Die Wahl des Transportmittels bleibt dem Verkäufer überlassen; dies gilt auch für Sendungen, die nicht franko sind, bei denen der Käufer keine Anweisungen hinsichtlich des Versands gegeben hat. Behinderungen oder der vorübergehende Ausfall des gewählten Transportmittels führen nicht zur Verpflichtung, ein anderes Transportmittel zu wählen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich, wenn der von ihm gewählte Transport, gleich aus welchen Gründen, ausfällt.

8.4 Hinsichtlich im Ausland gefertigter Ware behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Zollabfertigung unter Ausschluss des Käufers zu übernehmen.

8.5 Der Transport der Ware erfolgt unversichert, sofern der Käufer den Verkäufer nicht rechtzeitig darum bittet, die Ware während des Transports auf seine Rechnung zu versichern.

8.6 Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Stempel-, Stations- und Abfertigungkosten, Steuern usw. trägt der Käufer, sofern nicht anders vereinbart.

 

9. LIEFERFRISTEN

9.1 Hinsichtlich der vereinbarten Lieferzeiten gilt, dass sie nur näherungsweise angegeben werden können. Wenn die vereinbarte Lieferzeit überschritten wird, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer per Einschreiben eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Der Verkäufer kann erst nach Überschreitung dieser Frist wegen Fristüberschreitung haftbar gemacht werden.

9.2 Eine solche Überschreitung berechtigt den Käufer nicht dazu, die Bestellung zu stornieren oder den Empfang oder die Zahlung der Ware zu verweigern, und verpflichtet den Verkäufer weder zu einer Ersatzleistung an den Käufer noch zu einer Lieferung aus Lagerbestand, wenn beim Kauf Anfuhr ab Werk vereinbart wurde.

 

10. ÜBERGABE

Produkte gelten als übergeben, wenn sie unser Werk verlassen haben oder wir dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt haben, dass sie versandfertig sind, unbeschadet Artikel 11 und unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung unsererseits zu Montage- und Installationsleistungen. Der Übergabeort ist daher unser Werk, auch wenn Franko-Versand und/oder Franko-Transport vereinbart wurde. Bei Lieferung in Teillieferungen gelten die einzelnen Teilsendungen als solche als übergeben.

 

11. GEFAHR

Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe im Sinne von Artikel 9 auf den Auftraggeber über. Auch bei Schäden an Produkten aufgrund einer Zerstörung der Verpackung gilt der vorherige Satz uneingeschränkt.

 

12. HÖHERE GEWALT

Höhere Gewalt schließt alle Umstände ein, von denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie der Lieferung oder rechtzeitigen Lieferung des Kaufobjekts entgegenstehen, etwa eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung an den Verkäufer durch seinen Lieferanten oder ein nicht oder nicht rechtzeitig erfolgter Erhalt der Ware, die dem Verkäufer von seinem Lieferanten verkauft wurde, durch den Verkäufer; in diesen Fällen hat der Verkäufer die Wahl, die Lieferung aufzuschieben oder den Kaufvertrag aufzulösen.

 

13. PREIS

13.1 Der vom Verkäufer genannte Verkaufspreis beruht auf seinem Einkaufspreis und anderen Kostenfaktoren. Wenn sich eines dieser Selbstkostenelemente nach Bestätigung des Auftrags, jedoch vor Lieferung der Ware erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhung an den Käufer weiterzugeben.

13.2 Unbeschadet der allgemeinen Anwendbarkeit dieser Bestimmung gilt sie insbesondere bei einer Änderung von Einfuhr- oder Ausfuhrzöllen oder anderen Gebühren oder Steuern, die nach Versand der Auftragsbestätigung eintritt, und bei einer Änderung des Wechselkurses des Euros gegenüber einer ausländischen Währung, in der Verkäufer die Ware gekauft hat.

 

14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

14.1 Jeder Vertrag wird vom Verkäufer unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sich der Käufer gemäß vom Verkäufer einzuholenden Auskünften als ausreichend kreditwürdig erweist.

14.2 Während der Durchführung eines Vertrags ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer auf Verlangen und zur Zufriedenheit des Verkäufers Sicherheit zur Erfüllung aller seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat.

14.3 Die Zahlung der vom Verkäufer versandten oder ausgestellten Rechnungen hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen, sei es in bar oder auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto. Der Käufer hat kein Recht zur Aufrechnung.

14.4 Solange der Käufer den von ihm geschuldeten Kaufpreis, sofern er fällig ist, nicht beglichen hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben.

14.5 Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, die unter Artikel 3:92 des neuen niederländischen Zivilgesetzbuchs (BW) fallen, gleich aus welchem Grund und unabhängig von ihrer Fälligkeit, einschließlich Zinsen und Kosten – und bei Lieferung über Kontokorrent bis zum Zeitpunkt der Begleichung des etwaigen zu Gunsten des Verkäufers bestehenden Saldos – sämtliche vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist vor der genannten vollständigen Zahlung beziehungsweise Begleichung nicht berechtigt, die Ware Dritten zu verpfänden oder den Besitz der Ware zu übertragen, ausgenommen die Sicherungsübereignung entsprechend der üblichen Zweckbestimmung der Ware. Bei einer Verletzung dieser Bestimmung sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 13 Absatz 1 hat der Verkäufer das Recht, sämtliche von ihm gelieferte Ware an dem Ort, an dem sich die Ware befindet, zurückzunehmen oder sie von dort zurückholen zu lassen, ohne dass es dazu einer Ermächtigung durch den Käufer oder durch ein Gericht bedarf. Ferner wird in diesem Fall jede Forderung des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.

14.6 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Käufer automatisch im Verzug, ohne dass es dazu einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Über den geschuldeten Betrag sind ab Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Bezahlung Zinsen von 1 % pro Monat zu zahlen. Angefangene Monate gelten dabei als ganze Monate.

14.7 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Verkäufer zur Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausüubung seiner Rechte gegen den Käufer entstehen, trägt der Käufer. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung offener Rechnungen betragen die außergerichtlichen Inkassokosten 15 % des offenen Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50,– €.

14.8 Unsere Rechnungen sind abgetreten und können nur vollständig an BNP PARIBAS FORTIS FACTOR NV, BE 0414.392.710, Tel. +32 (0) 14 405 411, bezahlt werden. Bitte melden Sie Beschwerden innerhalb von 5 Tagen an diese E-Mail-Adresse: info@bnpparibasfortisfactor.com. Kontonummer: IBAN NL73 RABO 0152 9101 23. BIC: RABONL2U

 

15. NICHTERFÜLLUNG DURCH DEN KÄUFER

15.1 Wenn der Käufer eine Verpflichtung, die sich für ihn aus diesen Geschäftsbedingungen oder aus einem mit ihm geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn der Käufer für insolvent erklärt oder seine Insolvenz beantragt wird, wenn er selbst ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren (Zahlungsmoratorium) oder seine Insolvenz beantragt oder er die (teilweise) Beendigung oder Auflösung seines Unternehmens beschließt oder in die Wege leitet sowie in dem Falle, dass eine Pfändung zu Lasten des Käufers erfolgt, gilt der Käufer automatisch als im Verzug befindlich und ist der Verkäufer berechtigt, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung oder der Einschaltung eines Gerichts bedarf, – nach seiner Wahl und gegebenenfalls in Kombination – die Erfüllung einer, mehrerer oder aller seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer, gleich auf welcher Grundlage sie beruhen, aufzuschieben und/oder, auch bei anderweitiger Vereinbarung, für jede Erfüllung einer Verpflichtung Barzahlung zu verlangen und/oder den Vertrag oder die Verträge vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise für aufgelöst zu erklären, ohne dass der Verkäufer in irgendeiner Weise zu Schadenersatz, einer Garantie oder einer anderen Leistung verpflichtet ist, alles unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadenersatz, einschließlich Ersatz für entgangenen Gewinn, Kosten und Zinsen.

15.2 Eine Reklamation führt nicht zur Aussetzung einer Zahlungsverpflichtung.

 

16. RECHTSSTREITIGKEITEN

Alle Rechtsstreitigkeiten aus oder aufgrund eines Kaufvertrags oder damit zusammenhängender Nebenverträge werden ausschließlich dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht zur Entscheidung vorgelegt, sofern Käufer und Verkäufer nicht vereinbaren, die Streitigkeit einem Schiedsverfahren zu unterwerfen.

 

17. ANWENDBARES RECHT

Auf alle Kaufverträge und damit zusammenhängenden Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich in Abweichung dieser Bestimmung die Anwendbarkeit eines ausländischen Rechts vereinbart haben.